Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign
Im folgenden Text wird Devin Fehlberg (die natürliche Person) als Laiceage bezeichnet
1. Urheber- und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung verwendet werden
werden von Laiceage weder im Original noch in der Reproduktion verändert. Jegliche vollständige oder teilweise Nachahmung ist verboten.
1.2. Bei einem Verstoß gegen Punkt 1.1. Der Kunde Laiceage hat eine Vertragsstrafe
in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Laiceage übermittelt dem Kunden die Daten zum jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nicht anders vereinbart,
übertragen Sie lediglich das einfache Nutzungsrecht. Laiceage bleibt auf jeden Fall auch bestehen
wenn Laiceage das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat,
seine Entwürfe und Kopien davon zur Eigenwerbung
benutzen.
1.4. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung
Vereinbarung zwischen Laiceage und dem Kunden. Die Nutzungsrechte gehen
an den Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung.
1.5. Laiceage hat das Recht an den Kopien (Hard- und Softkopien)
als Autor genannt werden. Verstößt der Auftraggeber gegen das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Laiceage eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % zu zahlen.
das vereinbarte Honorar zu zahlen. Das Recht auf
Laut Laiceage gilt bei konkreter Schadensberechnung ein höherer Schaden
schließen.
Fall einer konkreten Schadensberechnung
schließen.
1.6. Die Werke (Entwürfe und Arbeitszeichnungen) von Laiceage gelten als persönlich
Geistige Schöpfungen unterliegen dem Urheberrecht, dessen Regelungen auch nach §2 UrhG als vereinbart gelten, soweit dies erforderlich ist
Die Schöpfungsebene ist nicht erreicht.
1.7. Wiederholungen (z. B. Folgeausgabe) oder Mehrfachverwendungen (z. B. für a
sonstiges Produkt) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Zustimmung von
Laiceage.
1.8. Laiceage hat ein Auskunftsrecht über den Umfang der Nutzung.
2. Entschädigung
2.1. Bei den Vergütungen handelt es sich um Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Vergütung
MwSt. und ohne Abzug.
2.2. Die Gebühren werden mit der Zustellung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe
Teilweise angenommen, die entsprechende Teilvergütung ist jeweils enthalten
Teillieferung fällig. Verlängert die Ausführung eines Auftrags
über einen längeren Zeitraum kann Laiceage entsprechend der Auslastung Vorauszahlungen verlangen.
2.3. Neukunden verpflichten sich, 50 % des Gesamtpreises im Voraus zu zahlen
gehen.
2.4. Werden die Entwürfe überarbeitet oder in größerem Maßstab als ursprünglich erstellt?
Für die beabsichtigte Nutzung ist der Auftraggeber zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet
die Mehrnutzung zu bezahlen.
2.5. Sofern der Kunde von seiner Nutzungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht und dies auch nicht tun wird
Bei Einräumung von Nutzungsrechten berechnet Laiceage eine Anzahlung.
2.6. Auf dieser Grundlage erfolgt die Berechnung der Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist
Anders vereinbart, entsprechend den Vergütungsempfehlungen des BDG (Bund
deutscher Grafikdesigner).
2.7. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die unentgeltliche Erstellung von
Das Verfassen von Texten ist keine Berufsausübung.
2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und sonstigen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; Du
begründen kein gemeinsames Urheberrecht, es sei denn, sie tun dies ausdrücklich
wurden vereinbart.
3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. Laiceage ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen
im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, Laiceage hierfür eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit Verträge über Leistungen Dritter im Namen und für
Die Rechnung wird von Laiceage ausgefüllt, der Kunde ist verpflichtet diese zu begleichen.
3.3. Nebenkosten (z. B. Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz), die im Zusammenhang mit der Entwurfsarbeit bzw. Gestaltungsarbeit entstehen, sind zu erstatten.
3.4. Für Reisen, die nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und/oder dem
Für die Ausführung der Bestellung bzw. Nutzung erforderlicher Benutzer
sind, werden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. Nutzungsrechte werden nur für Entwürfe und Reinzeichnungen eingeräumt
aber keine Eigentumsrechte übertragen. Andernfalls müssen die Originale spätestens drei Monate nach der Lieferung unbeschädigt an Laiceage zurückgegeben werden
etwas anderes schriftlich vereinbart.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die für die Wiederherstellung notwendigen Kosten zu erstatten
Sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Offenlegung von Daten
5.1. Laiceage ist nicht zur Herausgabe von Datenträgern, Dateien und Daten verpflichtet.
Wenn der Kunde wünscht, dass Laiceage ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt
vorsieht, ist dies schriftlich und gesondert zu vereinbaren
honorieren
5.2. Verfügt Laiceage über Datenträger, Dateien und Daten, die dem Kunden zur Verfügung stehen?
Diese dürfen jedoch nur mit Zustimmung von Laiceage geändert werden.
5.3. Risiko und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten
online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Laiceage nicht für Mängel
Festplatten, Dateien und Daten. Die Haftung von Laiceage ist ausgeschlossen
für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auftreten
im System des Kunden entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber hat Laiceage vor Durchführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Wenn Laiceage die Produktionsüberwachung durchführen soll, Laiceage und
der Auftraggeber schließt hierüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Laiceage die
Über die Produktionsüberwachung entscheidet Laiceage nach eigenem Ermessen
und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Der Kunde überlässt Laiceage zehn aller vervielfältigten Werke
einwandfreie Muster kostenlos, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von 2 %.
7. Haftung
7.1. Laiceage haftet nur für Schäden, die Laiceage selbst oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht hat
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden
die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung resultieren.
7.2. Werke und Vorlagen werden verschickt und retourniert
Gefahr und auf Rechnung des Kunden.
7.3. Mit der Abnahme der Arbeit übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Laiceage haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und anderer Designarbeiten.
7.5. Reklamationen und Reklamationen jeglicher Art sind innerhalb von zwei Werktagen möglich
Wochen nach Lieferung schriftlich an Laiceage. Danach gilt
Das Werk wurde als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6. Soweit Laiceage auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Nutzers erfolgt
Fremdleistungen in seinem Namen und auf seine Rechnung erbringt
sind, haftet Laiceage nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Dienstleister.
7.7. Die Freigabe der Produktion und Veröffentlichung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. Nutzers. Wenn der Kunde und/oder Benutzer delegiert
In Ausnahmefällen kann die Freigabe ganz oder in Teilen an Laiceage erfolgen
er entbindet Laiceage von der Haftung.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen der Bestellung verfügt Laiceage über Gestaltungsfreiheit. er wünscht
Der Kunde muss während oder nach der Produktion Änderungen vornehmen
zusätzliche Kosten tragen.
8.2. Änderung von Entwürfen, Erstellung und Einreichung zusätzlicher Entwürfe,
Die Änderung von Werkzeichnungen sowie weitere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung etc.) werden nach Zeitaufwand berechnet
gesondert in Rechnung gestellt.
8.3. Verzögert sich die Ausführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Laiceage die Vergütung erhöhen
Vergütung verlangen. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt: Laiceage
auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8.4. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung aller an Laiceage übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen den Rechten Dritter unterliegen
sind frei. Ist er entgegen dieser Zusicherung nicht zur Nutzung berechtigt oder sind die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter,
der Auftraggeber stellt Laiceage im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand hat
der Bundesrepublik Deutschland seinen Sitz oder gewöhnlichen Geschäftssitz hat
Der Wohnsitz wird nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, der Sitz des
Als Gerichtsstand wurde Laiceage vereinbart.
9.2. Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon berührt
die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.